Reisesicherheit aktuell

Island: Erneuter Vulkanausbruch nahe Grindavik

In den vergangenen Monaten hat es auf der isländischen Halbinsel Reykjanes in der Nähe des Ortes Grindavik immer wieder seismische Aktivitäten und Vulkanausbrüche gegeben. Seit Dienstag, 1. April kommt es nun zu einem erneuten Ausbruch eines der zahlreichen Vulkane auf der Halbinsel, in Verbindung mit leichten Erdbeben.

Vorsorglich sind die Einwohner von Grindavik evakuiert worden, die bei Touristen beliebte Blaue Lagune wurde erneut gesperrt. Ein Straßenabschnitt nahe Grindavik ist zudem durch den Lavafluss zerstört worden. Der Flugverkehr am nahegelegenen Flughafen Keflavik ist derzeit jedoch nicht beeinträchtigt.

Aktuell reisen keine Gäste von uns in Island. Die nächsten Gäste werden am 7. April anreisen. Weitere Reisen nach Island beginnen erst wieder im Juni.

Wir verfolgen die weitere Lageentwicklung sehr aufmerksam und folgen den Anordnungen und Empfehlungen der isländischen Behörden. Wir gehen aktuell davon aus, dass wir alle Island-Reisen wie geplant durchführen können.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Island-Reisen im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 2. April 2025

Griechenland: Schwere Unwetter auf Ägäis-Inseln

Schwere Unwetter und Stürme haben auf den griechischen Ägäis-Inseln Überschwemmungen und teilweise Erdrutsche verursacht. Besonders heftige Sturmschäden wurden von den Kykladen-Inseln Paros und Mykonos gemeldet, die Inselgruppe des Dodekanes und die Insel Kreta waren weniger betroffen.

Aktuell reisen Gäste von uns in Griechenland nur auf dem Festland. Es geht allen Gästen gut.

Unsere nächste Reise auf die griechischen Inseln führt am 6. April nach Rhodos/Dodekanes. Unsere Reisen auf die Kykladen beginnen erst Anfang Mai.

Nach Auskunft der örtlichen Leistungsträger können wir unsere Rhodos-Reise planmäßig durchführen, die Regenfälle lassen bereits nach.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Griechenland-Reisen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 2. April 2025

Nepal: Gewaltsame Demonstrationen in Kathmandu

In der nepalesischen Hauptstadt Kathmandu haben am 28. März mehrere Demonstrationen von republikanischen und royalistischen Gruppen stattgefunden. Im Zuge der Demonstrationen kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Sicherheitskräfte setzten Tränengas, Wasserkanonen und Schlagstöcke ein, um die Demonstration unter Kontrolle zu bringen. Mindestens zwei Personen kamen bei den Auseinandersetzungen ums Leben. Mehrere Gebäude wurden in Brand gesetzt.

Aktuell reisen Gäste von uns in Nepal. Allen Gästen geht es gut.

Unsere Reiseprogramme werden nach aktuellem Stand wie vorgesehen durchgeführt.  Unsere Reiseleiter und örtlichen Leistungsträger sind grundsätzlich zum strikten und weiträumigen Meiden von Protesten und politisch motivierten Menschenansammlungen aufgerufen.

Wir beobachten die Lage-Entwicklung weiterhin sehr aufmerksam und reagieren unverzüglich, sobald es zu einer nachhaltigen Verschlechterung der Sicherheitslage in Nepal kommen sollte.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Nepal-Reisen im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 28. März 2025

Südkorea: Entspannung bei Waldbrandsituation im Südosten

Infolge lang anhaltender Trockenheit und von starken Winden begünstigt kam es in den südkoreanischen Provinzen Ulsan, Nord-Gyeongsang und Süd-Gyeongsang zu weitläufigen Waldbränden. Mindestens 28 Menschen kamen dabei ums Leben.

Einsetzender Regen, kühlere Temperaturen und das Wirken von mehreren Tausend Einsatzkräften haben nun laut südkoreanischen Medien zu einer vollständigen Eindämmung der Brände in der Provinz Nord-Gyeongsang geführt. Auch in den beiden anderen Provinzen sind die verbliebenen Löscharbeiten weit gediehen.

Aktuell reisen keine Gäste von uns in Südkorea. Die nächste Südkorea-Reise startet am 4. April.

Unsere Reiseprogramme werden wie vorgesehen durchgeführt. Das von den Bränden verschonte historische Dorf Hahoe (UNESCO-Welterbe; Provinz Nord-Gyeongsang), das wir bei einer unserer Südkorea-Reisen besuchen, wurde jedoch von den Behörden am 28. März vorübergehend zum Sperrgebiet erklärt. Solange die Sperrung anhält, werden diese Gruppen alternativ ein historisches Dorf nahe Gyeongju besuchen. 

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Südkorea-Reisen im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 28. März 2025

Südostasien: Erdbeben erschüttert Teile Südostasiens

Ein Erdbeben der Stärke 7,7 hat am 28. März mittags (Ortszeit) Myanmar erschüttert, das Epizentrum lag nahe Mandalay. Das Erdbeben war auch in der mehr als 1000 Kilometer entfernten thailändischen Hauptstadt Bangkok deutlich zu spüren. In Bangkok wurden insbesondere Bürogebäude vorübergehend geräumt und der öffentliche Nahverkehr vorsorglich ausgesetzt. Ein in Bau befindliches 30-stöckiges Hochhaus ist eingestürzt und hat mehrere Dutzend Bauarbeiter unter sich begraben. Über weitere Opfer ist nichts bekannt. Die Flughäfen von Bangkok melden regulären Flugbetrieb. Die thailändischen Behörden haben für Bangkok den Notstand ausgerufen: Der Notstand ermöglicht den staatlichen Organen den Zugriff auf weitere Ressourcen. 

Reisen nach Myanmar bieten wir nicht an. In Thailand reisen derzeit Gäste von uns, es geht ihnen allen gut.

Nach aktuellem Stand, nach Rücksprache mit unseren Leistungspartnern vor Ort und nach eigenen Recherchen gehen wir von einer planmäßigen Durchführung aller unserer Thailand-Reisen aus, beim Bangkok-Programm der am heutigen 28. März beginnenden Reise kann es zu geringfügigen Anpassungen kommen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Thailand-Reisen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 28. März 2025

Türkei: Proteste in Istanbul und anderen Städten

Die Proteste in der Türkei infolge der Festnahme des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem Imamoglu halten an. Trotz der inzwischen angeordneten Untersuchungshaft und der Amtsenthebung wurde Imamoglu zum Präsidentschaftskandidaten gekürt.

Die allabendlichen Protestkundgebungen vor allem in Istanbul, aber auch in anderen türkischen Städten und Regionen, erhalten großen Zulauf. Am Rande der Kundgebungen in Istanbul kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften.

Das Auswärtige Amt hat am 24. März seinen Reise- und Sicherheitshinweis für die Türkei aktualisiert und weist wie folgt auf die aktuelle Situation hin:

„In Ankara, Istanbul, Izmir und anderen Städten kommt es derzeit im Zusammenhang mit politischen Protestaktionen und Versammlungsverboten zu Absperrungen von Straßen sowie U-Bahn-Stationen und Ausfällen im öffentlichen Nahverkehr. Derzeit ist nicht absehbar, wie lange diese Einschränkungen anhalten werden.

- Informieren Sie sich in den Medien zur jeweils aktuellen Lage und möglichen Einschränkungen.

- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen und seien Sie in deren Umfeld äußerst vorsichtig.“

Derzeit reisen Gäste von uns in der Türkei, es geht allen gut.

Die Protestkundgebungen in Istanbul finden abends in der Gegend um das Rathaus statt, die von Touristen besuchten Stadtviertel sind nicht betroffen. Daher gehen wir davon aus, dass wir unsere Reisen in die Türkei wie geplant durchführen können.

Reiseleiterinnen und Reiseleiter sowie örtliche Leistungsträger sind grundsätzlich zum strikten und weiträumigen Meiden von Protesten und politisch motivierten Menschenansammlungen aufgerufen.

Wir beobachten die Lage-Entwicklung sehr aufmerksam und reagieren unverzüglich, sollte es zu einer nachhaltigen Verschlechterung der Sicherheitslage in der Türkei kommen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen in die Türkei im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 2. April 2025

Link zum Auswärtigen Amt

USA: Auswärtiges Amt präzisiert Einreisebestimmungen

Laut Medienberichten ist es jüngst zu Einreiseproblemen deutscher Staatsbürger in die USA gekommen. Dabei gab es auch einige Festnahmen. Vor diesem Hintergrund hat das Auswärtige Amt am 18. März seinen Reise- und Sicherheitshinweis für die USA in puncto Einreise präzisiert. Im Kapitel „Einreisekontrolle“ heißt es jetzt zur elektronischen Einreisegenehmigung ESTA (Electronic System for Travel Authorization) und zum US-Visum:

„Weder eine gültige ESTA-Genehmigung noch ein gültiges US-Visum begründen einen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der US-Grenzbeamte. Es empfiehlt sich, Nachweise über die Rückreise (z.B. Flugbuchung) bei der Einreise mitzuführen. Gegen dessen Entscheidung gibt es keinen Rechtsbehelf. Den deutschen Auslandsvertretungen ist es nicht möglich, auf die Rückgängigmachung einer Einreiseverweigerung hinzuwirken.

Reisende sollten ausschließlich mit einem gültigen ESTA oder Visum in die USA reisen, das dem geplanten Aufenthaltszweck entspricht. Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer bei Reisen können bei Ein- bzw. Ausreise zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung führen.“

Gleichzeitig erläuterte ein Sprecher gegenüber Medien den Hintergrund für das Vorgehen das Auswärtigen Amts: "Wir haben präzisiert und heben jetzt klar hervor, dass eine ESTA-Genehmigung oder ein US-Visum nicht in jedem Fall zur Einreise in die USA berechtigt", so der Sprecher. "Die finale Entscheidung, ob eine Person in die USA einreisen kann, liegt bei den amerikanischen Grenzbehörden. Aber auch das ist keine Überraschung, das ist auch in Deutschland so."

Derzeit reisen Gäste von uns in den USA.

Die Aktualisierung des Sicherheitshinweises beinhaltet keine grundsätzliche neue Einschätzung der Lage durch die Behörden. Wir gehen daher davon aus, unsere USA-Reisen wie geplant durchführen zu können.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen in die USA im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 1. April 2025

Link zum Auswärtigen Amt

Griechenland: Zur Erdbebensituation rund um Santorin / Auswärtiges Amt rät nicht mehr von Reisen ab

Die Erdbebensituation rund um die Kykladeninsel Santorin hat sich entspannt. Da sich die seismologische Aktivität mittlerweile nur noch auf einem niedrigen Niveau bewegt, hat das Auswärtige Amt am 14. März seinen Reise- und Sicherheitshinweis für Griechenland aktualisiert und rät nicht mehr von Reisen auf die Inseln Santorin, Amorgos, Anafi und Ios ab. Der von der griechischen Katastrophenschutzbehörde ausgerufene Notstand für Santorin gilt weiterhin bis einschließlich 3. April 2025.

Wörtlich heißt es im Reise- und Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amts zur Erdbebensituation: „Seit dem 1. Februar 2025 gab es auf und vor der Kykladeninsel Santorini kontinuierliche Erdbeben (Seebeben). Die Stärke der Beben schwankte zwischen 3 und 5,2 auf der Richterskala. Auch wenn die seismologische Aktivität sich nur noch auf einem niedrigen Niveau bewegt, muss mit weiteren, ähnlichen Erdbeben (Seebeben) gerechnet werden. Das gilt auch für die damit einhergehende Gefahr von Erdrutschen und Steinschlägen.

Die Katastrophenschutzbehörde hat für die Inseln Santorini (bis einschließlich 3. April 2025) den Notstand ausgerufen. Es ist davon auszugehen, dass auch die Notstandsregelungen für die Inseln Amorgos, Anafi und Ios bis in den April hinein verlängert werden. Die Regelungen werden nach Angaben des griechischen Außenministeriums weniger aufgrund akuter Gefahren, sondern vor allem für die Koordination zwischen verschiedenen Behörden im Rahmen der Erdbebenvorsorge aufrechterhalten.“

Derzeit reisen Gäste von uns in Griechenland, es geht allen gut.

Bis Anfang Mai bereisen unsere Gäste saisonbedingt ausschließlich das griechische Festland sowie die Inseln Rhodos und Kreta. Athen und Rhodos sind mehr als 200 Kilometer Luftlinie von Santorin entfernt, Kreta mehr als 100 Kilometer.

Wir beobachten die Lageentwicklung weiterhin sehr genau und gehen nach aktuellem Stand von einer planmäßigen Durchführung unserer im Mai beginnenden Kykladen-Reisen aus.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Griechenland-Reisen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 21. März 2025

Link zum Auswärtigen Amt

Georgien: Demonstrationen gegen EU-Beitritts-Aussetzung in Tiflis und anderen Städten

Seit Ende November 2024 kommt es in Tiflis und anderen Städten Georgiens immer wieder zu größeren Demonstratinen und Protestaktionen. Die regierende Partei hatte zuvor angekündigt, alle EU-Beitrittsgespräche bis mindestens 2028 auszusetzen. Anfang Februar wurden bei erneuten Protesten mehrere Menschen festgenommen, darunter zwei Oppositionsführer. 

Aktuell reisen keine Gäste von uns in Georgien. Die nächsten Reisen nach Georgien beginnen erst wieder Ende April 2025.

Wir beobachten die Situation genau, gehen derzeit davon aus, dass die Proteste zu keiner nachhaltigen Verschlechterung der Sicherheitslage in Georgien führen und wir alle unsere Programme wie geplant durchführen können.

Reiseleiterinnen, Reiseleiter und örtliche Leistungspartner sind jedoch in jedem Fall zum weiträumigen Meiden von Protesten und politisch motivierten Menschenansammlungen aufgerufen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Georgien im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 13. Februar 2025

Weltweit: WHO ruft wegen Mpox internationale Notlage aus

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat am 14. August 2024 wegen einer neuen Variante der Viruskrankheit Mpox in Afrika die höchste Alarmstufe ausgerufen. Die WHO ruft somit eine "gesundheitliche Notlage internationaler Reichweite" aus, da sie das Risiko sieht, dass sich Mpox nach 2022 erneut international ausbreiten und in mehreren Ländern zum Gesundheitsrisiko werden könnte. Als besorgniserregend wird unter anderem eine neue Virus-Variante gesehen, die Ende 2023 im Osten der Demokratischen Republik Kongo entdeckt wurde, ansteckender sein könnte als bisherige Varianten und schwerere Krankheitsverläufe auslösen könnte. Konkrete Folgen hat die Notlageerklärung nicht. Vielmehr soll dieser Schritt Behörden in aller Welt alarmieren, sich auf mögliche Ausbrüche vorzubereiten, was sich auch beim letzten Ausbruch 2022 bewährt hat.

Das Mpox-Virus (Kurzform von Monkeypox, früher auch Affenpocken genannt) ist mit dem klassisches Pockenvirus (Variola-Virus) verwandt. Das Virus ist auf den Menschen übertragbar und löst eine fieberhafte, pockenähnliche Erkrankung aus, die in der Regel deutlich milder als die Pocken verläuft. Schwerere Krankheitsverläufe können jedoch ebenfalls auftreten. Eine Schutzimpfung ist verfügbar und reduziert das Risiko eines Krankheitsausbruchs bzw. mildert den Krankheitsverlauf ab.

Das Auswärtige Amt hat für einige betroffene Länder seine Reise- und Sicherheitshinweise überarbeitet und schreibt wortwörtlich: „Das Mpox-Virus (Affenpocken) wird vorrangig durch engen Kontakt mit Erkrankten übertragen. Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten, Atemtröpfchen sowie kontaminierten Gegenständen kann ebenso zu einer Infektion führen. Bei sexuellem Kontakt besteht grundsätzlich ein hohes Mpox-Übertragungsrisiko.“

Einzelne Länder insbesondere in Asien und Afrika haben mittlerweile bei Einreise verschiedene Kontrollen, wie Temperaturmessungen oder das Ausfüllen eines Fragebogens eingeführt.

Wir werden die weitere Lage-Entwicklung in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden und dem Auswärtigen Amt intensiv beobachten und Sie bei Bedarf umgehend und aktuell informieren.

Zusammen mit den Buchungsunterlagen übermitteln wir allen unseren Gästen der betroffenen Länder den jeweils aktuellen medizinischen Reisehinweis des Auswärtigen Amtes. Sie sind somit über das mögliche Vorkommen von Mpox und über die erforderlichen Schutzmaßnahmen informiert.

Stand unverändert gültig seit: 16. August 2024

Aus Sicherheitsgründen nicht bereisbare Länder und Regionen

Für diese Länder und Regionen gilt aktuell eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, eine Reisedurchführung ist daher nicht möglich:

  • Afghanistan
  • Ägypten: Norden der Sinai-Halbinsel, ägyptisch-israelisches Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara
  • Äthiopien: Regionen Tigray, Amhara, Oromia, Somali, Benishangul-Gumuz, Gambella und Grenzregionen zu Eritrea, Südsudan und Kenia
  • Algerien: Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara
  • Armenien: Gesamtes Grenzgebiet zu Aserbaidschan sowie Region Berg-Karabach
  • Aserbaidschan: Region Berg-Karabach und gesamtes Grenzgebiet zu Armenien
  • Belarus
  • Benin: Norden in und um die Nationalparks „W“ und Pendjari
  • Burkina Faso mit Ausnahme der Hauptstadt Ouagadougou
  • Elfenbeinküste: Nordosten des Landes einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna
  • Eritrea: alle Grenzgebiete
  • Ghana: Grenzgebiete zu Burkina Faso und Togo
  • Haiti
  • Irak mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak
  • Iran
  • Israel: Norden des Landes, nördlich der Straße 57 sowie das gesamte Gebiet um den Gazastreifen
  • Japan: Umgebung des Kernkraftwerks Fukushima
  • Jemen
  • Kamerun: Region Extrême-Nord (einschließlich des Tschadsees), Regionen North-West und South-West, Grenzgebiete zu Nigeria, zu Tschad, zur Zentralafrikanischen Republik sowie Bakassi-Halbinsel
  • Kolumbien: Unmittelbare Grenzgebiete zu Venezuela, Departamentos Norte de Santander und Cesar
  • D.R. Kongo
  • Libanon: Süden des Landes, Bekaa-Ebene, Grenzgebiet zu Syrien sowie südliche Vororte von Beirut
  • Libyen
  • Mali 
  • Mauretanien: Grenzgebiete zu Algerien und Mali
  • Mosambik: Provinzen Cabo Delgado und Nampula im Norden des Landes
  • Myanmar
  • Niger 
  • Nigeria: nördliche Landesteile
  • Pakistan: Nordwestliche Grenzprovinz zu Afghanistan (NWFP), „Line of Control“ zu Indien und Belutschistan 
  • Palästinensische Gebiete
  • Philippinen: Halbinsel Zamboanga, Mindanao, Davao-Region, Soccsksargen und Sulu-Archipel
  • Russland: Verwaltungsbezirke (Oblasts) im Grenzgebiet zur Ukraine
  • Somalia
  • Sudan
  • Südsudan
  • Syrien
  • Togo: Grenzgebiete zu Benin und Burkina Faso
  • Tschad: Grenzgebiete zu Kamerun, zur Zentralafrikanischen Republik und zu Libyen sowie Region des Tschadsees
  • Ukraine
  • Venezuela: Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien
  • Zentralafrikanische Republik


Zusätzlich bieten wir derzeit aufgrund der aktuellen Sicherheitslage in folgende Staaten und Regionen keine Reisen an:

  • Ägypten: Gesamte Sinai-Halbinsel mit Ausnahme von Sharm-el-Sheikh, Ausflüge und Aufenthalte in nicht ausreichend gesicherte Gebiete der Sahara, Grenzgebiete zu Libyen und Sudan
  • Algerien
  • Äthiopien mit Ausnahme von Umsteigeverbindungen am internationalen Flughafen von Addis Abeba
  • Bangladesch
  • Benin: Grenzgebiete zu Burkina Faso und Niger
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Dschibuti: Grenzgebiete zu Somalia, Eritrea und Äthiopien
  • Ecuador: Esmeraldas, der Süden der Stadt Guayaquil, Grenzregion zu Kolumbien
  • Elfenbeinküste: Grenzgebiete zu Mali und Burkina Faso
  • Eritrea
  • Georgien: Provinzen Abchasien, Südossetien und grenznah zu diesen Provinzen liegende Gebiete
  • Ghana: nördliche Grenzgebiete zu Côte d’Ivoire
  • Honduras mit Ausnahme der archäologischen Zone von Copán Ruinas 
  • Indien: Jammu, Kaschmir und Manipur sowie der Nordosten einschließlich dem Bundesstaat Assam, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra
  • Indonesien: Provinzen Papua, West-Papua, Aceh und die Stadt Ambon auf den Molukken
  • Irak
  • Israel
  • Jordanien: Grenzgebiete zu Syrien nördlich der N10 mit Ausnahme von Umm Qais und der Stadt Irbid, Grenzgebiete zum Irak
  • Kamerun
  • Kenia: Grenzregion zu Somalia einschließlich der Provinz Lamu und Aufenthalte im Stadtzentrum von Nairobi und Mombasa
  • Kirgisistan: Region Batken
  • Kolumbien mit Ausnahme von Bogotá und Umgebung, der Nordküste von Cartagena in Richtung Osten bis Riohacha, der Region Mompós, der Kaffeeregion mit Medellin sowie Neiva, San Agustin und Popáyan
  • Kongo (Demokratische Republik)
  • Korea (Demokratische Volksrepublik)
  • Kosovo: Gemeinden Mitrovica, Nord-Mitrovica, Zvecan, Leposavic und Zubin Potok im nördlichen Grenzgebiet zu Serbien
  • Libanon
  • Madagaskar: Provinz Andosy, Strände in der Umgebung von Tulear und Mehrtagestouren am Tsiribihina-Fluss
  • Malaysia: Osten der Provinz Sabah auf Borneo und vorgelagerte Insel, Grenzregion zu Thailand
  • Malediven: Hauptstadt Male
  • Mali
  • Marokko: Westsahara, Grenzgebiete zu Algerien mit Ausnahme der touristisch erschlossenen Regionen um Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga (Erg Chebbi)
  • Mauretanien
  • Mexiko: Gesamte Grenzregion zu den USA, die Bundesstaaten Colima, Guanajuato, Guerrero (mit Ausnahme von Tagesausflügen nach Taxco), Michoacan, Sinaloa, Tamaulipas, Zacatecas, Jalisco sowie die Straße zwischen San Cristóbal und Palenque im südlichen Bundesstaat Chiapas
  • Republik Moldau
  • Mosambik: Gesamter Norden mit Bezirk Pemba in der Provinz Cabo Delgado sowie die Provinz Niassa
  • Nepal: Terai mit Ausnahme des Chitwan-Nationalparks
  • Nicaragua: Gesamte Atlantikregion sowie die nördlichen Departments Estelí, Jinotega, Matagalpa, Madriz und Nueva Segovia
  • Nigeria
  • Pakistan
  • Panama: Darien-Region im Grenzgebiet zu Kolumbien
  • Papua-Neuguinea
  • Paraguay: Provinzen San Pedro und Conceptiòn
  • Peru: Abgelegene Regionen am Ostrand der Anden im Bereich der Flüsse Apurimac, Ene und Mantaro, Grenzgebiet zu Kolumbien 
  • Ruanda: Grenzgebiet zur D.R. Kongo, Grenzgebiet zu Burundi
  • Russland
  • Sambia: Grenzgebiete zur D.R. Kongo, Mosambik und Angola
  • Saudi Arabien: Grenzgebiete zum Jemen und Bezirk Qatis in der Ostprovinz
  • Senegal: entlegene Grenzgebiete zu Mali und Mauretanien; Südprovinz Casamance mit Ausnahme der Hauptstraße Ziguinchor zur Grenze nach Guinea-Bissau
  • Tadschikistan: Gesamtes Grenzgebiet zu Afghanistan inkl. Bezirk Ischkaschim in der Autonomen Provinz Berg Badachschan, Grenzregion zu Kirgisistan (Region Sughd)
  • Tansania: Süden der Provinz Mtwara an der Grenze zu Mosambik
  • Thailand: Südliche Provinzen Narathiwat, Pattani, Songkla und Yala
  • Tschad
  • Tunesien: Grenzgebiete zu Algerien und Libyen, Süden südlich der Linie Tozeur – Douz - Ksar Ghilane - Tatouine – Zarzis; Provinz Kasserin
  • Turkmenistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
  • Türkei: Äußerster Südosten einschließlich der Grenzgebiete zu Syrien und Irak
  • Uganda: Gebiet südlich der Linie Bunagana – Kyanika einschließlich des Mgahinga Gorilla Nationalparks, Semliki Nationalpark, alle unmittelbaren Grenzgebiete zur D.R. Kongo und zum Südsudan
  • Usbekistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
  • Venezuela

Stand: 25. Februar 2025

Gemeinschaftliche Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen Stand: 13. Dezember 2024